Ablösung Schweizer Zoll-Formular 11.010 ED (Einfuhr Deklaration) durch E-DEC und WEB-DEC Systeme

Die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll wird noch mit dem Formular 11.010 ED (oder auch 11.010d genannt) gemacht. Neu gibt es auch die elektronische Einfuhrdeklaration mittels dem E-DEC System.

So ist zum E-DEC nun auch eine Internet-Webapplikation WEB-DEC erstell worden. Siehe Bericht der Solothurner Handelskammer mit Details von Panalpina.

Die Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese neue Applikation ab Mitte 2011 zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Frühestens Ende 2011 soll dann ein EDV Teilobligatorium (Ablösung des Formular Einführdeklaration 11.010 und Form 11.030) in Kraft treten.

Genaue Informationen zum E-DEC System können bei der Schweizer Zollverwaltung nachgelesen werden. Wenn eine Privatperson eine Einfuhr mittels E-DEC Sytem anmelden möchte, dann wird dies vorzugsweise via einer Speditionsfirma gemacht. Kostet nicht viel und ist dann professionell gemacht!

Eine sehr interessante Seite dazu ist das INFO-CENTER BODENSEE.

Beim Thema Warentransport gibt es viele Informationen zu AUSFUHR AUS DEUTSCHLAND, LIECHTENSTEIN ODER ÖSTERREICH:

  • Angaben muss meine Rechnung enthalten ?
  • Wann benötige ich eine Zollnummer ?
  • Ausfuhranmeldung
  • Was ist unter dem Ausdruck „ermächtigter Ausführer“ zu verstehen ?
  • Was habe ich in Bezug auf umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen zu beachten ?

EINFUHR IN DIE SCHWEIZ

  • Einfuhrdeklaration
  • Mehrwertsteuer und Zoll
  • Wann benötige ich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ?
  • Wann benötige ich ein Ursprungszeugnis ?

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