Erweiterter Auto Import Informationen Schweiz

Mark hat mir folgende weiteren Detailinformationen zum EU Auto Import in die Schweiz zukommen lassen. Ich werde das umgehend in das Ablaufdiagramm einfliessen lassen.

(Wobei nun ab 1.7.2012 leider auch noch CO2 Abgaben zu bezahlen sind).

 

 

 

 

 

“Hallo, danke für die sehr gute Aufbereitung der Informationen und vor allem für das Ablaufdiagramm. Ohne die enthaltenen Informationen wäre der Import meines Autos wahrscheinlich gescheitert.
Als Dankeschön vielleicht hier zusätzlichen Informationen und Anmerkungen aus meiner Erfahrung (Anfang Juni 2012) als Beitrag zu dieser Seite und vielleicht für eine neue Graphik:
1. Neben der gelben Versicherungskarte wird auch die grüne Versicherungskarte benötigt. Ohne diese wäre das Fahrzeug im Ausland nicht versichert. Normalerweise wird diese schon auf der Zulassungsstelle geprüft. Es kann allerdings, wie bei mir sein und wenn die Zulassungstelle unerfahren ist, dass diese einfach vergessen wird.
2. Der Fahrzeugbrief wird heutzutage nicht mehr in Deutschland entwertet. Erst auf dem Strassen- und Schifffahrtsamt in der Schweiz.
3. Bei der Anmeldung der Verzollung auf dem Binnenzollamt in Deutschland muss der Grenzübergang angegeben werden, an dem man der Wagen in die Schweiz überführt wird.
4. Das Autohaus, bei dem ein Neuwagen gekauft wird, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass das vordere Nummernschild in der Schweiz sehr klein ist. Damit verhindert man, dass für die Befestigung der Überführungskennzeichen die vier äußeren Schrauben genutzt werden (leider bei mir passiert). Das wäre sehr sehr ärgerlich bei Fahrzeugen wo diese Schrauben einfach in die Kunststoffstoßstange geschraubt werden, denn dort bleiben dann diese Löcher hässlich zu sehen (sehr ärgerlich).”


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *