CO2 Steuer/Abgabe in Liechtenstein?

Langsam wird’s ernst, auch der Beobachter schreibt zum Thema “CO2 Steuer und Direktimport” in die Schweiz.

Aber was ist mit Liechtenstein?

Abklärungen mit Liechtenstein betreffend Anschluss an den Schweizer Vollzug sind zurzeit am laufen. Liechtenstein plant die Emissionsvorschriften ebenfalls ab 1. Juli 2012 einzuführen. Sollte dies der Fall sein, gilt für eine Zulassung in Liechtenstein derselbe Vollzug wie für eine Zulassung in der Schweiz. Das Liechtensteinische Recht ist aber zurzeit noch nicht beschlossen.

Von dieser CO2 Gesetzeseinführung in Liechtenstein habe ich aber noch nichts gehört. Somit könnte man in Liechtenstein immer noch ein Direktimport ohne die CO2 Abgabe machen?

 

Für die Schweiz gilt auf jeden Fall: Ein Schweizer Privatimporteur muss für seinen importierten Personenwagen, vor der Zulassung auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt, vom ASTRA eine Bescheinigung einholen. Dazu muss er das 13.20A und einen Nachweis über die CO2-Emissionen (zum Beispiel das COC) dem ASTRA einsenden. Das ASTRA erteilt nach allfälligem Bezahlen des Sanktionsbetrags eine Bescheinigung. Erst mit dieser kann der Personenwagen zugelassen werden. Diese Emissionsvorschriften gelten ab 1. Juli 2012. Das ASTRA wird die Formalitäten rechtzeitig bekanntmachen. Es ist geplant allfällige Sanktionen in Rechnung zu stellen.

Das ASTRA plant alle Personenwagen in maximal 10 Arbeitstagen abzurechnen. In der Anfangsphase kann es evtl. zu Verzögerungen kommen. Die Mitarbeiter des ASTRA werden sich sicherlich bemühen einen schlanken und raschen Vollzug gewährleisten zu können.

Die Sache mit Liechtenstein bedarf einer genaueren Klärung. Werde dies gleich angehen.


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