Spedition Basel ~ Rheinfelden und EU Auto Ausfuhrversicherung

Heute wurde ich von einem Autokäufer über seinen privaten EU Auto Import informiert. Er hat mir dazu folgende Importinformationen hinterlassen:

Hallo, besten Dank fuer Ihren Ratgeber. Hat alles bestens geklappt! Hier ein Paar Tipps.

Ausfuhrversicherung: http://www.ausfuhrversicherungen.de/ 30-tägige Haftpflicht für 47 EUR, zzgl 3 EUR Porto

Spedition (Raum Basel/ Rheinfelden): www.zollfit.de Das ganze hat 100 CHF gekostet.

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Reimport – Zoll Schweiz

Habe den EU Auto Reimport Ablauf etwas erweitert (Version 3.3), Axel hat mir ein wichtiger Hinweis zum Zoll Schweiz gegeben.

Es gibt da beim Zoll Schweiz eine Auto Reimport Verzollungs-Alternative:

Wenn man am Zoll Schweiz nicht direkt die Reimport Formalitäten abwickeln kann oder möchte, so gibt es die Möglichkeit einen “Vormerkschein für Strassenfahrzeuge” in Form 15.25d vom Zöllner ausfüllen zu lassen.

Geht offenbar ganz flott und dann hat man ein paar Tage Zeit um sich bei einem Schweizer Binnenzollamt vorzustellen (gehört auch zum Zoll Schweiz) um dort das ganze Prozedere “im Nachhinein” durchzuführen.

Kann nützlich sein dies zu wissen, wenn man z.B. für den Reimport zu einem ungünstigen Zeitpunkt nachts über die Grenze muss und die Schweizer Spedition geschlossen ist. Oder auch wenn man nicht genug Geld hat um die Reimport Mwst und den Autozoll beim Zoll Schweiz zu bezahlen.

Axel hat mir geschrieben dass er selber so gemacht hat: Ist in Weil/Basel über die Grenze des Donnerstag nachts und hat dann zwei Tage später am Genfer See (Port Franc Vevey) das Reimport Auto verzollt.

Seitens Zoll Schweiz offensichtlich gar kein Problem.

Vielen Dank an Axel für diesen Input, 11.08.2011


Ablösung Schweizer Zoll-Formular 11.010 ED (Einfuhr Deklaration) durch E-DEC und WEB-DEC Systeme

Die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll wird noch mit dem Formular 11.010 ED (oder auch 11.010d genannt) gemacht. Neu gibt es auch die elektronische Einfuhrdeklaration mittels dem E-DEC System.

So ist zum E-DEC nun auch eine Internet-Webapplikation WEB-DEC erstell worden. Siehe Bericht der Solothurner Handelskammer mit Details von Panalpina.

Die Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese neue Applikation ab Mitte 2011 zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Frühestens Ende 2011 soll dann ein EDV Teilobligatorium (Ablösung des Formular Einführdeklaration 11.010 und Form 11.030) in Kraft treten.

Genaue Informationen zum E-DEC System können bei der Schweizer Zollverwaltung nachgelesen werden. Wenn eine Privatperson eine Einfuhr mittels E-DEC Sytem anmelden möchte, dann wird dies vorzugsweise via einer Speditionsfirma gemacht. Kostet nicht viel und ist dann professionell gemacht!

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