TÜV Süd: Importfahrzeug – Deutsche Zulassung von Reimporten, EU-Neuwagen oder US-Cars

Auf der folgenden Internetseite haben die Experten von TÜV SÜD die wichtigsten Informationen und Tipps übersichtlich für Sie zusammengestellt wenn Sie ein Auto Reimport bzw. EU Neuwagen in Deutschland zulassen möchten, bzw. zum Autoimport generell.

Der TÜV Süd zeigt hier die Details sowie den Ablauf zu Kurzzeitkennzeichen, Abgasverhalten, Bereifung, Amerikanische Zulassung, Fahrzeugnummer, Zulassungsstelle, Abgasmessung, Import Richtlinien, Kennzeichen und Umzugsgut. Für US Imports wurde sogar eine Importfahrzeug Richtlinie erstellt.

TUEV-Sued-EU-Neuwagen-Import-Deutschland

Fahrzeug-Import aus EU-Ländern
  • Kauf: verlässt das Fahrzeug nach dem Kauf sofort das Land, gilt der Netto-Preis; in Deutschland muss dann die Mehrwertsteuer bezahlt werden; die Bezahlung sollte nur gegen Auslieferung des Fahrzeugs geleistet werden – wenn seitens des Lieferanten eine Sicherheit verlangt wird, sollte dies nur in Form einer Bankbürgschaft erfolgen, welche bei Lieferung fällig wird

    (Wird der Neuwagen dann aus Deutschland z.B. wiederum in die Schweiz reimportiert, so kann bei diesem Vorgang die Deutsche Mehrwertsteuer wiederum abgezogen werden. Es wird dann für die Schweiz die Mehrwertsteuer von 8% und für den Autoimport 4% fällig. Der EU Neuwagen wird also für die Schweiz noch günstiger als für den Deutschen Kunden)

  • Garantie: Die Herstellergarantie für EU-Fahrzeuge gilt zumindest im gesamten europäischen Wirtschaftsraum

Der ganze Fahrzeug Import aus EU Ländern bis in die Schweiz ist hier als grafisches Ablaufdiagramm dargestellt.


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