EU Auto Import

Bestellformular Schweizer Abgaswartungsdokument für den Abgastest

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Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Das Bestellformular für das schweizer Abgaswartungsdokument bei einem EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:

 

Nutzen “Bestellformular schweizer Abgaswartungsdokument” 🔗

Damit bei der Schweizer Strassenverkehrsbehörde das EU Neufahrzeug immatrikuliert werden kann, muss vorgängig ein Abgastest durchgeführt worden sein. Für diesen Abgastest wird das offizielle schweizer Abgaswartungsdokument benötigt. Das kann vom EU Raum her natürlich nicht mitgeliefert werden.

Einerseits haben alle Werksgaragen der Schweiz dieses Abgaswartungsdokument auf Lager, wenn Sie also den Abgastest z.B. bei einer Ford Schweiz Autogarage machen, dann benötigen Sie dieses Bestellformular nicht.

Wenn Sie aber bei einer freien Garage den Abgastest machen möchten, dann kann das Abgaswartungsdokument bei Auto-Schweiz bestellt werden. Dabei benötigen Sie eben dieses Bestellformular. Auch eine online Bestellung ist glaube ich möglich.

Ausstellende Behörde 🔗

auto-schweiz, die Vereinigung der schweizer Automobil-Importeure

 

Inhalt Dokument “Schweizer Abgaswartungsdokument” 🔗

Fahrzeugmarke / Fahrzeughersteller

Fahrzeugtyp und Modell

Die Fahrgestellnummer (auch Chassisnummer genannt) ist zwingend notwendig! Der EU Autohändler weiss diese Fahrgestellnummer meist so ca. 2 Wochen vor Anlieferung des Autos und kann Ihnen diese Chassisnummer sicherlich mitteilen.

Fahrzeugart und Fahrzeugausrüstung

Wichtig: Es muss unterschieden werden ob OBN (On Board Diagnose) beim importierten Auto eingebaut ist oder nicht. Heutzutags sind meines Wissens bei EU Neuwagen fast überall OBD installiert. Bitte im Internet kurz nachforschen.

Das Abgaswartungsdokument kostet CHF 38.- (Stand Jahr 2011) und kann durch Vorauszahlung oder durch Beilage von Bargeld bezahlt werden.

 

Beispiel eines “Bestellformular schweizer Abgaswartungsdokument” 🔗

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Abgaswartungsdokument-Bestellung

Das Schweizer Abgaswartungsdokument (AWD) ist auch für das Fürstentum Liechtenstein gültig! (In Liechtenstein gibt es dafür gar kein eigenes Formular)


Update 2024

Update zum Bestellformular Schweizer Abgaswartungsdokument für den Abgastest 🔗

Im Jahr 2024 hat sich die Situation bezüglich des Bestellformulars für das schweizer Abgaswartungsdokument im Zusammenhang mit EU Auto Direktimporten nicht grundlegend geändert. Nach wie vor ist es erforderlich, vor der Immatrikulation eines EU Neufahrzeugs in der Schweiz einen Abgastest durchzuführen und das offizielle schweizer Abgaswartungsdokument vorzulegen.

Die erforderlichen Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und das Strassenverkehrsamt müssen weiterhin sorgfältig zusammengestellt werden. Das Bestellformular für das schweizer Abgaswartungsdokument ist nach wie vor notwendig, insbesondere wenn der Abgastest bei einer freien Garage durchgeführt wird.

Die Ausstellung des Abgaswartungsdokuments erfolgt nach wie vor durch die Vereinigung der schweizer Automobil Importeure, vertreten durch Auto Schweiz. Der Inhalt des Dokuments umfasst weiterhin Angaben zur Fahrzeugmarke, zum Fahrzeughersteller, zum Fahrzeugtyp und Modell sowie zur Fahrgestellnummer. Es ist nach wie vor wichtig zu überprüfen, ob das importierte Fahrzeug mit der On Board Diagnose (OBD) ausgestattet ist.

Der Preis für das Abgaswartungsdokument liegt im Jahr 2024 unverändert bei CHF Stand Jahr. Die Zahlung kann nach wie vor durch Vorauszahlung oder durch Beilage von Bargeld erfolgen.

Das Bestellformular für das schweizer Abgaswartungsdokument ist weiterhin auch für das Fürstentum Liechtenstein gültig, wo kein eigenes Formular dafür existiert.

Insgesamt hat sich die Prozedur für den Abgastest im Zusammenhang mit EU Auto Direktimporten bis zum Jahr 2024 nicht wesentlich geändert. Es bleibt wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zu beschaffen und den Ablauf gemäss den Vorschriften der Schweizer Strassenverkehrsbehörde einzuhalten.