Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung

Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der Deutsche Fahrzeugbrief Teil I/II mit Zulassungsbescheinigung dient bei einem EU Auto Direktimport/Reimport folgendem Zweck:

 

Nutzen Formular “Deutscher Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung”

Muss für die EU Neuwagen Ausfuhr aus Deutschland zwingend verwendet werden. Ohne Fahrzeugbrief gibt es beim Deutschen Landratsamt kein Ausfuhrkennzeichen und auch keine obligatorische Ausfurhversicherung kann abgeschlossen werden.

Auch die Schweizer Strassenverkehrsbehörde benötigt diesen original Fahrzeugbrief für die Schweizer Immatrikulation. Das Strassenverkehrsamt behält dann diesen Zulassungsschein zurück wenn der Schweizer Fahrzeugausweis ausgestellt wird.

Wichtig hierbei ist also hauptsächlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, meist als Fahrzeugbrief benannt.

 

Ausstellende Behörde

Deutsches Landratsamt

 

Inhalt Dokument “Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung”

Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (somit also das befristet gültige Ausfuhrkennzeichen).

Datum der Erstzulassung des EU Fahrzeugs

Anzahl der Vorhalter (wird auf 0 sein bei EU Neufahrzeugen)

Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung

Angaben zum Fahrzeug wie Marke, Typ, Variante, Handelsbezeichnung, Codes, Farbe, Hubraum, Nummer der EG Typengenehmigung, Fahrgestellnummer, Chassisnummer, Kraftstoffart, Nennleistung PS/KW, Zulassungsbehörde, Genehmigungsinhaber, internationaler Zulassungsschein

Der Teil II (Fahrzeugbrief) soll nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

 

Beispiel eines “Fahrzeugbriefs mit Zulassungsbescheinigung”

Zulassungsbescheinigung Teil I

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-I-Zulassungsbescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-II-Zulassungsbescheinigung


Opel Zafira Meinungen und Informationen zum privaten EU Reimport

Kann die folgende auf Opel Zafira spezialisierte Seite! Auch ein interessanter Bericht zum Opel Zafira EU Reimport ist enthalten. Dieser beihaltet auch ein äusserst umfangreiches Meinungsarchiv nur zum Opel Zafira und wie man diesen am besten aus dem EU Raum reimportieren kann.

Berichte und Fragen über dem Reimport von Zafiras nach Deutschland. Erfahrungen mit EU-Neuwagen-Händlern:

http://www.langzeittest.de/opel-zafira/meinungen/import/index.php
http://www.langzeittest.de/opel-zafira/meinungen/import/2003q1.php

Informationen für den Kauf eines reimportierten Zafiras oder den Eigenimport eines Zafiras aus dem EU-Ausland. Liste empfehlenswerter EU-Händler. Preisberechnung von EU-Fahrzeugen zwischen den verschiedenen Staaten unter Berücksichtigung nationaler Sondersteuern und Umsatzsteuer. Preislisten europäischer Staaten für den Zafira.

http://www.langzeittest.de/opel-zafira/import/index.php

Auszüge aus Presseberichten über den Zafira zum Thema Bremsen und Diebstahlschutz. Wertverlust-Prognosen für Minivans: Der Opel Zafira hat die Nase vorn. Verweise auf Presseberichte im Internet.

Checkliste EU Reimport Opel Zafira

http://www.langzeittest.de/opel-zafira/checklisten/eigenimport.php

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Vorteile Eigenimport EU Neuwagen

Als Eigenimport im Auto Handelsumfeld wird der Import eines EU Neuwagens durch private Personen bezeichnet.
Im Gegensatz dazu steht der Generalimporteur welcher diesen Import im grossen Stil durchführt.

Der Vorteil des Eigenimports eines EU Neuwagens liegt klar im günstigen Kaufpreis. Der Neuwagen mitsamt Importkosten kann so meist um die 30% des Neupreises eingespart werden. Die Garantie- und Gewährleistungsrechte bleiben innerhalb der EU gewährt.

Der Nachteil besteht darin dass die private Person natürlich einen eignen Mehraufwand für den Import-Ablauf tätigen muss. Auch sind die lokalen Markenvertretungen nicht so wahnsinnig begeistert eine allfällige Garantieleistung eines Eigenimport Neuwagens durchführen zu müssen. Gemäss diversen Internetberichten stellt dies aber im Normalfall kein Problem dar.

Die meisten EU Neuwagen werden mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgeliefert. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachweisen und so vom Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss dem zuständigen Zollamt diese Warenverkehrsbescheinigung übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt.
Mittels diesem EUR.1 wird also gewährleistet dass es Europaweit keine Probleme beim Import/Export gibt.

Ursache des EU Neuwagen Eigenimport Preisunterschieds

In vielen EU Staaten gibt es relativ hohe Luxusteuern auf Neuwagen. Wenn eine im Ausland wohnhafte Person diesen Neuwagen kauft, müssen die landesspezifischen Steuern nicht bezahlt werden. Erst beim Import in das eigene Land fallen dann die eigenen Landessteuern an (Schweiz: 8% Mehrwertsteuer plus 4% für’s Auto – also Total 12%).