EU Auto Reimport: Erster Garantiefall (Schweiz)

Habe Neuigkeiten zu meinem EU Auto Reimport: Vor einigen Tagen hatte ich meinen ersten Garantiefall hier in der Schweiz. Eine Kleinigkeit am Licht war bei meinem EU Auto defekt.

Habe das EU Auto also zum offiziellen Garagisten in der Schweiz gebracht. Der Garantiefall wurde anstandslos zu meiner Zufriedenheit erledigt. Keine “längeren” Wartezeiten, keine “schlechtere” Arbeit.

In die Schweiz können also problemlos EU Autos reimportiert werden. Die Garantie ist europaweit gültig, die Schweizer Werksgaragisten führen die Garantiearbeiten aus. Die Garagisten gewinnen so auch einen zukünftigen Kunden für den periodischen Service und für Reparaturarbeiten die über die Garantiezeit hinweg geht.

Somit keine Angst vor einem Garantiefall. Je länger die Garantie läuft um so besser.


Lieferantenerklärung des Herstellers – Lieferantenbescheinigung des Herstellers

Hallo, Anna hat mich freundlicherweise auf die Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers auf den neuesten Stand gebracht (Mir scheinen diese beiden Begriffe synonym zu sein).

Sie hat alle Ausfuhraktivitäten auf Deutscher Seite selbst gemacht, deshalb auch Ihre Erfahrung mit der Lieferantenerklärung / Lieferantenbescheinigung.

Somit war sie selbst beim deutschen Spediteur und hat zuvor diese Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers vom Detuschen Autohändler erhalten.

In diesem formellen Schreiben vom Autohersteller stand, dass das Fahrzeug mit erwähnter Fahrgestellnummer in der EU hergestellt wurde. Weiter stand darin, dass das Auto für den Export in die Schweiz bestimmt ist. Angefordert hat es der Autohändler in Deutschland, nachdem sie ihn darauf hingewiesen hatte.
(Die meisten Süddeutschen Autohändler wissen dies aber, da sie die Ausfuhrformatlitäten für den Kunden als Dienstleistung erledigen).

Der Spediteur in Deutschland hat es dann behalten.

Weiters musste sie beim Spediteur in Deutschland das Ausführgrenzzollamt angeben. In ihrem Fall war es Höchst in Österreich. Es muss einfach ein EU Zollamt sein.

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Neues “Fragen & Antworten” Forum eröffnet

Aufgrund der vielen Fragen und Anregungen zum EU Auto Reimport für Privatpersonen habe ich heute ein neues Fragen und Antworten Forum erstellt. Damit lassen sich Fragen innert kurzer Zeit beantworten und die ganze Öffentlichkeit hat die Möglichkeit bei den Antworten mitzumachen.

Hier gehts also zum neuen EU Auto Reimport Forum!

Habe eines für den Autoimport in die Schweiz erstellt und eines für den Neuwagen Import nach Deutschland.

Jeder kann hier nun also seine Fragen zum Import stellen. Hoffentlich kann ich sie beantworten oder jemand aus der Öffentlichkeit kann gerne auch die Beantwortung übernehmen.