Umfangreiche Informationen zum LKW Fahrzeugimport in die Schweiz (Speziell für Lastwagen, Erfahrungswerte auch für Personenwagen relevant)

Die Seite Allrad-LKW-Wiki.de hat einen umfangreichen Wiki Beitrag zum Thema LKW Fahrzeugimport in die Schweiz erstellt. Vom Inhalt her passt dies natürlich auch auf den Fahrzeugimport von Personenwagen in die Schweiz.

 

1 Notwendige Unterlagen –> Auch für Personenwagen relevant, jedoch ohne Geräuschmessung / Vorbeifahrtsmessung

2 Notwendige Prüfungen

2.1 Abgasprüfung –> Auch für Personenwagen relevant, jedoch ohne Lärmemissionsprüfung
2.2 Lärmemissionsprüfung –> Für Personenwagen nicht relevant

2.2.1 Erfahrungsbericht unserer Geräuschemissionsmessung

3 Sonstige Anpassungen

3.1 Begrenzungs- resp. Umrissleuchten –> Für Personenwagen nicht relevant
3.2 Womo-Vorschriften –> Für Personenwagen nicht relevant
3.3 Weiter Anpassungen für die Schweizerzulassung –> Für Personenwagen nicht relevant

4 Kosten –> Auch für Personenwagen relevant

4.1 Verzollung
4.2 Automobilsteuer bei der Einfuhr
4.3 Mehrwertsteuer
4.4 Administrative Kosten

5 Vor- und Nachteile –> Auch für Personenwagen relevant,

5.1 Finanzielle Aspekte –> Auch für Personenwagen relevant, jedoch ohne Schwerverkehrsabgabe
5.2 Rechtliche Aspekte
5.3 Technische Aspekte

 

lkw-fahrzeugimport-in-die-schweiz


Die zentrale Frage: Muss sich ein schlechtes Gewissen haben wenn ich ein Auto aus dem EU Raum reimportiere? Bin ich ethisch meinem Garagisten gegenüber verantwortlich?

Wie ich schon mehrmals in diesen Artikeln geschrieben habe werde ich mein neues Auto aus dem EU Raum reimportieren (konkret aus Dänemark via Deutschland in die Schweiz).

Nun habe ich aber fast ein schlechtes Gewissen gegenüber meinem Garagisten aus der unmittelbaren Nähe. Bei einem Garantiefall werde ich wohl auch die Dienste des Garagisten beanspruchen müssen – sollte ich da nicht auch ein Neukauf bei ihm in Erwägung ziehen? Er wird wenig begeistert sein wenn ich bei einem allfälligen Fehler im Fahrzeug eine Garantieleistung bei ihm fordere. Bin ich ihm gegenüber ethisch verantwortlich? Eigentlich könnte man doch einfach kaltblütig zur Autowerkstätte gehen und mein Recht einfordern. Die Garantieleistungen von EU Neufahrzeugen müssen ja europaweit gewährleistet werden.

Ich denke mir mal der Werkstattleiter wird wohl ein Auge zu drücken, wenn ich ihm schmackhaft machen kann dass ich auch allfällige kostenpflichtige Servicearbeiten bei ihm durchführen lassen werde.

Lassen wir das schlechte Gewissen mal beiseite und denken einfach an die vielen tausend Franken (oder Euro) die wir hier sparen können. Nur wenigen Menschen ist es verwöhnt finanzielle Mittel wie Sand am Meer zu haben. Die meisten anderen Personen müssen meist selbst schauen wie sie mit ihrem Einkommen die ganzen Rechnungen bezahlen können. Somit ist es eigentlich die völlig vertretbar das Auto an dem Ort auf dem es am günstigsten ist.


So halten Autofirmen ihre Preise hoch: Wettbewerbskommission hat Untersuchung gegen BMW eröffnet

Der Schweizer Kassensturz hat berichtet dass die Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen BMW veranlasst hat. Offenbar müssen europäische BMW Händler den Verkauf von BMW und Mini Neufahrzeugen an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz untersagen.

BMW verhindert so, dass Schweizer Kunden günstigere BMW und Mini in Deutschland oder direkt in Dänemark kaufen können. Die Wettbewerbskommission prüft nun ob damit Verkäufe von EU Neufahrzeugen der Marken BMW und Mini aus dem EU Raum in die Schweiz beziehungsweise Direktimporte durch Schweizer Kunden ausgeschlossen werden.

Bericht vom Kassensturz: http://www.kassensturz.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/10/26/Themen/Konsum/Untersuchung-gegen-BMW-eroeffnet

Schweizer Fernsehen Videoportal: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=377803a5-8356-471d-8f9f-823095165432