EU Neuwagen Fahrzeug-Garantie, gesetzliche Gewährleistung und Hersteller Garantie

Welche Garantie-Bestimmungen gelten für EU-Importe?

Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie.

Quelle: http://www.auskunft-auto.de/eu-importe/garantie-eu-import.php

 

EU Neuwagen Direktimport Garantie

Alle importierten Neufahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Werksgarantie bzw. Gewährleistung. Diese Garantie / Gewährleistung gilt europaweit und kann bei jeder beliebig gewählten Vertragswerkstatt des Herstellers in Anspruch genommen werden.

Quelle: http://www.artikel-online.de/Artikel/Auto/eu-neuwagen.aspx

 

Haben Import Fahrzeuge Garantie?

Ein Neuwagen aus dem Ausland Garantie. Er hat genau wie ein inländischer Neuwagen Garantie vom Hersteller. Er unterliegt den Hersteller – Garantie – Bedingungen, die für das Land gelten, in welches er zum Verkauf und Verbleib bestimmt war.

Quelle: http://www.autohaus-kemnitz.de/eu_fahrzeuge.htm#4

 

Garantie für EU-Neuwagen (Direktimport)

Bei der Hersteller-Garantie hat der Erwerber eines EU-Neuwagen keine Nachteile. In der EU sind die Reimporteure verpflichtet, die gesetzlichen Garantieleistungen für die EU-Neuwagen zu erbringen. Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung.

Quelle: http://www.pkwkauf.de/eu-neuwagen.htm

Garantieansprüche EU Neufahrzeuge

Auch erwerben Käufer eines EU-Neuwagens die gleichen Garantieansprüche wie beim Kauf eines deutschen Fahrzeuges. Hierbei ist nur zu beachten, dass die Garantie zeitgleich mit der Auslieferung des EU-Fahrzeuges vom Händler an den Importeur startet. In Deutschland würde die Garantiezeit erst am Tag der Zulassung beginnen.

Quelle: http://www.euneuwagen.info/euneuwagen 

 

Gesetzliche Gewährleistung vs. Hersteller-Garantie
Zum Hintergrund: Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf Sachmängel, geregelt in §437 BGB.

Quelle: http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2766/neuwagen-garantie-und-gewahrleistung-das-andert-sich-mit-der-neuen-eu-regelung

 

Garantie bei EU Neuwagen

Wer im Ausland sein Fahrzeug kauft sollte unbedingt darauf achten, dass der Fahrzeughändler das Datum der Auslieferung in das Serviceheft einträgt, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung zu laufen.

Quelle: http://www.consixs.de/garantie.html

 

Betreff: Garantiefall EU-Fahrzeug bzw. ReImport / Direktimport

Ohne genaue Kenntnis der Klauseln des geschlossenen Vertrages kann ich keine verbindliche Aussage bzgl. eines Ihnen noch zustehenden Anspruches auf Ersatz der Reparaturkosten aus der Garantie treffen

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38191&


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *