Schweizer Prüfungsbericht Form 13.20 A mit Fahrzeug Stammnummer

Ein EU Fahrzeug Eigenimport wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der Prüfungsbericht / Prüfbericht 13.20 des Schweizer Zolls dient bei einem EU Auto Direktimport bzw. Eigenimport dient folgendem Zweck:

 

Nutzen des “Prüfungsbericht / Prüfbericht 13.20 A sowie der Stammnummer”

Dient der EU Neuwagen Einfuhr in die Schweiz. Wird vom Schweizer Grenzzollamt ausgestellt.

WICHTIG: Hier wird die Stammnummer für das Auto zugeteilt. Ohne diese Stammnummer kann das Auto sonst beim Schweizer Strassenverkehrsamt ( in Liechtenstein die Motorfahrzeugkontrolle MFK ) nicht zugelassen werden. Auch für den Abschluss einer Autoversicherung in der Schweiz wird diese Stammnummer zwingend benötigt.

Die Versicherungsbescheinigung kann ohne Stammnummer nicht ausgestellt werden.

 

Ausstellende Behörde

Schweizer Zollamt

 

Inhalt Dokument “Prüfbericht 13.20 A”

Prüfungsbericht Form 13.20A

Ist ein fast leeres Dokument, einzig folgende Felder werden vom Zollbeamten direkt ausgefüllt:

Art des Fahrzeugs: PKW

Marke und Typ: Ford S-Max

Fahrgestellnumer:  XXXXXXXXXXXXX

Stammnummer:  XXXXXXXXXXXX

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Schweizer Zollamt Kreuzlingen Autobahn – Konstanz für EU Neuwagen Eigenimport (Telefonische Informationen zu Einfuhr und Kreditkartenzahlung usw.)

Folgende Informationen habe ich im Internet zum Zoll Konstanz (DE:DE004005) – Kreuzlingen Autobahn (CH:CH002621) gefunden. Stand Februar 2011. Dies dient nur zur Grundlage für eigene Recherchen. Bitte selbst noch auf Aktualität überprüfen oder direkt bei der Zollstelle anrufen und nachfragen.

 

Zollbüro Kreuzlingen

Eidg. Zollverwaltung Zollinspektorat Kreuzlingen-Autobahn
Hauptstrasse 2
Postfach
8280 Kreuzlingen 1 / Thurgau

Tel. 071 677 14 14

Ich habe telefonisch beim Schweizer Zoll Kreuzlingen nachgefragt:

  • für den Eigenimport benötigt wird ein EUR.1 Formular (wenn Auto im EU Raum hergestellt wurde)
  • für den Eigenimport benötigt wird die Rechnung des Autokaufs
  • für den Eigenimport benötigt wird die Deutsche Ausfuhrerklärung
  • der Auto Eigenimport kostet 12.5% auf den Deutschen Nettopreis
  • dieser Betrag ist in CHF direkt beim Schweizer Zoll zu bezahlen
  • Kreditkartenzahlung ist in Kreuzlingen NICHT MÖGLICH! Muss also in BAR bezahlt werden
  • Guter Einfuhrzeitpunkt: Unbedingt erst nach 10:00 Uhr morgens! Dann sind viele Lastwagen bereits abgefertigt worden und das Zollamt hat mehr Zeit für den EU Auto Eigenimport von Privatpersonen.
  • Die Öffnungszeiten müssen unbedingt beachtet werden. Also bis allerspätestens 16:30 Uhr kommen.
  • Die Schweizer Einfuhrdeklaration 11.10d muss bei der Autoeinfuhr ausgefüllt werden. Gemäss Aussage des freundlichen Zöllners am Telefon ist dies ein umfangreiches Formular. Kann auch von einer Spedition neben dem Zollamt professionell ausgefüllt werden. Kostet seitens Spedition so ca. um die CHF 100.-
  • Zu beachten: Die Schweizer Zollstelle “Kreuzlingen (Autobahn)” führt auf Schweizer Seite direkt auf die Autobahn – also unbedingt die Autobahnvignette nicht vergessen!
  • Ansonsten seien keinerlei Probleme beim Autoimport via Zollstelle Kreuzlingen zu erwarten.

Gemeinschaftszollanlage (GZA) Kreuzlingen/Tägerwilen

Zollinspektorat Kreuzlingen-Autobahn
Postfach
8280 Kreuzlingen

Tel 071 677 14 14

Handelswarenabfertigung / Oeffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend

Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Grenzwachtposten Kreuzlingen–Autobahn
Postfach
8280 Kreuzlingen

Tel 071 677 14 70

Grenzübergang ist für Personenwagen täglich von 00.00 – 24.00 geöffnet. Kein Grenzübertritt für Radfahrer und Fussgänger.

Wie sind die Oeffnungszeiten vom Autobahnzollamt Kreuzlingen / Konstanz?

Hauptzollamt Konstanz – Autobahn Montag – Freitag
Eingangsabfertigung (Süd-Nord)
– werktags Montag bis Freitag 07.15 bis 18.00 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Ausgangsabfertigung (Nord-Süd)
– werktags Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Zollinspektorat Kreuzlingen – Autobahn Montag – Freitag
Eingangsabfertigung (Nord-Süd)
– werktags Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Ausgangsabfertigung (Süd-Nord)
– werktags Montag bis Freitag 07.15 bis 17.30 Uhr (Abfahrt bis 18.00 Uhr)
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

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Abgastest Schweiz / Abgaswartungsformular (AWD) beim Garagist oder beim TCS

Wie beim EU Auto Direktimport Ablaufdiagramm aufgezeigt, muss nach der Verzollung auf Schweizer Seite noch ein Abgastest gemacht werden. Das Strassenverkehrsamt verlangt zwingend ein Abgaswartungsdokument (AWD). Das für die Prüfung benötigte Abgaswartungsdokument erhält man bei Auto-Schweiz zum Preis von CHF 38.– gegen Vorauszahlung.

ACHTUNG! Die Chassis Nummer (Fahrgestellnummer) des EU Neuwagens wird hierzu benötigt!

Diese kann beim Autohändler nachgefragt werden. Er weiss diese Fahrgestellnummer direkt nach der Fahrzeugbestelleung auch nocht nicht. Aber so ca. 2-3 Wochen vor Lieferung hat er schon Unterlagen vom Hersteller bekommen. Auf diesen steht auch die Fahrgestellnummer. Auf Nachfrage wird der Autohändler sicherlich eine Kopie mittels Mail zustellen. Danach kann das Abgaswartungsdokument bestellt werden.

Am Besten via Internet «www.autoschweiz.ch» direkt bestellen.
Auto Schweiz AWD bestellen: http://www.vsai.ch/Abgaswartungsdokument.html

Anschliessend kann jeder Garagist die Abgaswartung vornehmen.Auch freie Garagen können dies durchführen.

Eigentlich müsste dieser Abgastest auch bei den TCS Technischen Zentren gemacht werden können. Diesen Service bieten aber nur einige wenige Stellen an (z.B. Basel). St.Gallen und Sevelen (beide in Grenznähe) leider nicht. Continue reading