Schweiz Reimport Neuwagen Garantie

Auto Import Schweiz: Reimport Neuwagengarantie gilt europaweit.

Ford-Neuwagengarantie
Ford garantiert Ihnen im Rahmen der Ford-Neuwagengarantie, dass Ihr neuer Ford frei von Material- und Herstellerfehlern ausgeliefert wird. Die Ford-Neuwagengarantie wird durch die Ford-Vertragspartner umgesetzt.

Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.

Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie können unabhängig von Besitzerwechseln geltend gemacht werden.

Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum). Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert. Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.

Quelle: http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

Garantie: Auto im Ausland ge kauft
Gemäss weko sind die offiziellen Markenvertreter in der Schweiz zwingend verpflichtet, sämtliche gültigen Garantieleistungen gemäss Herstellerangaben im Be darfs fal le
an direktimportierten (reimportieren) Neuwagen der vertretenen Automarke auszuführen.
Siehe weitere Informationen unter www.weko.admin.ch
Quelle : tcs.ch (http://www.google.ch/url?sa=t&source=web&cd=25&ved=0CEEQFjAEOBQ&url=http%3A%2F%2Fwww.tcs.ch%2Fmain%2Fde%2Fhome%2Fauto_moto%2Ffahrzeugmarkt%2Fdirektimport.RightColumn.0004.CtxLinkDownloadFile1.pdf%2F3590_06_infotechTCS_Direktimport_Personenwagen_de.pdf&rct=j&q=garantie%20europaweit%20import&tbs=ctr%3AcountryCH&ei=KP9ETp-QEpS38gOQ76WdBg&usg=AFQjCNHwvJSPhwmm605R_4MFpVwLZJ6ZpA&cad=rja)

Garantie Bestimmungen für EU Importe
… Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie …
Quelle: www.auskunft-auto.de/eu-importe/garantie-eu-import.php
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Abgastest Schweiz / Abgaswartungsformular (AWD) beim Garagist oder beim TCS

Wie beim EU Auto Direktimport Ablaufdiagramm aufgezeigt, muss nach der Verzollung auf Schweizer Seite noch ein Abgastest gemacht werden. Das Strassenverkehrsamt verlangt zwingend ein Abgaswartungsdokument (AWD). Das für die Prüfung benötigte Abgaswartungsdokument erhält man bei Auto-Schweiz zum Preis von CHF 38.– gegen Vorauszahlung.

ACHTUNG! Die Chassis Nummer (Fahrgestellnummer) des EU Neuwagens wird hierzu benötigt!

Diese kann beim Autohändler nachgefragt werden. Er weiss diese Fahrgestellnummer direkt nach der Fahrzeugbestelleung auch nocht nicht. Aber so ca. 2-3 Wochen vor Lieferung hat er schon Unterlagen vom Hersteller bekommen. Auf diesen steht auch die Fahrgestellnummer. Auf Nachfrage wird der Autohändler sicherlich eine Kopie mittels Mail zustellen. Danach kann das Abgaswartungsdokument bestellt werden.

Am Besten via Internet «www.autoschweiz.ch» direkt bestellen.
Auto Schweiz AWD bestellen: http://www.vsai.ch/Abgaswartungsdokument.html

Anschliessend kann jeder Garagist die Abgaswartung vornehmen.Auch freie Garagen können dies durchführen.

Eigentlich müsste dieser Abgastest auch bei den TCS Technischen Zentren gemacht werden können. Diesen Service bieten aber nur einige wenige Stellen an (z.B. Basel). St.Gallen und Sevelen (beide in Grenznähe) leider nicht. Continue reading