Schweiz Reimport Neuwagen Garantie

Auto Import Schweiz: Reimport Neuwagengarantie gilt europaweit.

Ford-Neuwagengarantie
Ford garantiert Ihnen im Rahmen der Ford-Neuwagengarantie, dass Ihr neuer Ford frei von Material- und Herstellerfehlern ausgeliefert wird. Die Ford-Neuwagengarantie wird durch die Ford-Vertragspartner umgesetzt.

Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.

Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie können unabhängig von Besitzerwechseln geltend gemacht werden.

Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum). Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert. Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.

Quelle: http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

Garantie: Auto im Ausland ge kauft
Gemäss weko sind die offiziellen Markenvertreter in der Schweiz zwingend verpflichtet, sämtliche gültigen Garantieleistungen gemäss Herstellerangaben im Be darfs fal le
an direktimportierten (reimportieren) Neuwagen der vertretenen Automarke auszuführen.
Siehe weitere Informationen unter www.weko.admin.ch
Quelle : tcs.ch (http://www.google.ch/url?sa=t&source=web&cd=25&ved=0CEEQFjAEOBQ&url=http%3A%2F%2Fwww.tcs.ch%2Fmain%2Fde%2Fhome%2Fauto_moto%2Ffahrzeugmarkt%2Fdirektimport.RightColumn.0004.CtxLinkDownloadFile1.pdf%2F3590_06_infotechTCS_Direktimport_Personenwagen_de.pdf&rct=j&q=garantie%20europaweit%20import&tbs=ctr%3AcountryCH&ei=KP9ETp-QEpS38gOQ76WdBg&usg=AFQjCNHwvJSPhwmm605R_4MFpVwLZJ6ZpA&cad=rja)

Garantie Bestimmungen für EU Importe
… Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie …
Quelle: www.auskunft-auto.de/eu-importe/garantie-eu-import.php
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Reimport – Zoll Schweiz

Habe den EU Auto Reimport Ablauf etwas erweitert (Version 3.3), Axel hat mir ein wichtiger Hinweis zum Zoll Schweiz gegeben.

Es gibt da beim Zoll Schweiz eine Auto Reimport Verzollungs-Alternative:

Wenn man am Zoll Schweiz nicht direkt die Reimport Formalitäten abwickeln kann oder möchte, so gibt es die Möglichkeit einen “Vormerkschein für Strassenfahrzeuge” in Form 15.25d vom Zöllner ausfüllen zu lassen.

Geht offenbar ganz flott und dann hat man ein paar Tage Zeit um sich bei einem Schweizer Binnenzollamt vorzustellen (gehört auch zum Zoll Schweiz) um dort das ganze Prozedere “im Nachhinein” durchzuführen.

Kann nützlich sein dies zu wissen, wenn man z.B. für den Reimport zu einem ungünstigen Zeitpunkt nachts über die Grenze muss und die Schweizer Spedition geschlossen ist. Oder auch wenn man nicht genug Geld hat um die Reimport Mwst und den Autozoll beim Zoll Schweiz zu bezahlen.

Axel hat mir geschrieben dass er selber so gemacht hat: Ist in Weil/Basel über die Grenze des Donnerstag nachts und hat dann zwei Tage später am Genfer See (Port Franc Vevey) das Reimport Auto verzollt.

Seitens Zoll Schweiz offensichtlich gar kein Problem.

Vielen Dank an Axel für diesen Input, 11.08.2011