Internationaler Zulassungsschein

Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der internationale Zulassungsschein bei einem EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:

 

Nutzen Dokument “Internationaler Zulassungsschein”

Dient der EU Neufahrzeug Ausfuhr aus Deutschland und ist obligatorisch. Ohne internationales Ausfuhrkennzeichen lässt der Deutsche Zoll das EU Neufahrzeug nicht ausführen. Es handelt sich offiziell um einen Zulassungsschein für die Teilnahme am Kfz-Verkehr des Inlands für Ausländer und für Deutsche im Ausland.

Gesetzestext: 

§_1   IntKfzV
(Zulassung ausländischer Kraftfahrzeuge)

1 – Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

      a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926 (RGBl.1930 II S.1234) oder

      b) ausländischer Zulassungsschein

ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
2 – Der ausländische Zulassungsschein muß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8.November 1968 (BGBl.1977 II S.809) erforderlichen Angaben enthalten.

 

Ausstellende Behörde

Deutsches Landratsamt, Zulassungsbehörde

 

Inhalt “Internationaler Zulassungsschein”

Bundesrepublik Deutschland – Internationaler Kraftfahrzeugverkehr – Internationaler Zulassungsschein

Internationales Abkommen, Ausstellung des Scheins

Aufgrund des nachgewiesenen Versicherungsschutzes gültig in der Bundersrepublik Deutschland bis tt.mm.jjjj

Angaben zum Import / Export Fahrzeug (Auto) wie Hersteller, Modell, Typ, usw.

 

Beispiel eines “Internationalen Zulassungsscheins”

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Internationaler-Zulassungsschein


Vorteile Eigenimport EU Neuwagen

Als Eigenimport im Auto Handelsumfeld wird der Import eines EU Neuwagens durch private Personen bezeichnet.
Im Gegensatz dazu steht der Generalimporteur welcher diesen Import im grossen Stil durchführt.

Der Vorteil des Eigenimports eines EU Neuwagens liegt klar im günstigen Kaufpreis. Der Neuwagen mitsamt Importkosten kann so meist um die 30% des Neupreises eingespart werden. Die Garantie- und Gewährleistungsrechte bleiben innerhalb der EU gewährt.

Der Nachteil besteht darin dass die private Person natürlich einen eignen Mehraufwand für den Import-Ablauf tätigen muss. Auch sind die lokalen Markenvertretungen nicht so wahnsinnig begeistert eine allfällige Garantieleistung eines Eigenimport Neuwagens durchführen zu müssen. Gemäss diversen Internetberichten stellt dies aber im Normalfall kein Problem dar.

Die meisten EU Neuwagen werden mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgeliefert. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachweisen und so vom Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss dem zuständigen Zollamt diese Warenverkehrsbescheinigung übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt.
Mittels diesem EUR.1 wird also gewährleistet dass es Europaweit keine Probleme beim Import/Export gibt.

Ursache des EU Neuwagen Eigenimport Preisunterschieds

In vielen EU Staaten gibt es relativ hohe Luxusteuern auf Neuwagen. Wenn eine im Ausland wohnhafte Person diesen Neuwagen kauft, müssen die landesspezifischen Steuern nicht bezahlt werden. Erst beim Import in das eigene Land fallen dann die eigenen Landessteuern an (Schweiz: 8% Mehrwertsteuer plus 4% für’s Auto – also Total 12%).