Multivan Import: Erfahrungsbericht

Hallo, herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, soeben habe ich meinen neu erstanden Multivan importiert, was alles tipp top geklappt hat.

Sollten mal fragen diesbezüglich eingehen hätte ich hier noch meinen Erfahrungsbericht:

***** Multivan Import CH *****

Den Wagen habe ich bei VW (horsmans et Rosati) in Luxemburg bestellt (inkl. COC & EUR1) zum traumhaften Eurokurs von 1.07 CHF. Zudem ohne MwSt. d.h. Netto ->was keine Rückerstattung nach sich bringt. Nachdem die Verträge unterzeichnet waren und die Anzahlung gemacht wurde die Bestellung ausgeführt.

Ca. 4 Monate später konnte ich mein Fahrzeug in Luxembourg abholen mit CH-Tagesschildern im Gepäck. Da es Winter war und VW keine Winterpneus mehr hatte, fuhr ich in Merzig bei einem Autohändler vor (Vorgängig geklärt ob CH-konforme Winterreifen auf Lager sind) um diese zu montieren. Continue reading


Lieferantenerklärung des Herstellers – Lieferantenbescheinigung des Herstellers

Hallo, Anna hat mich freundlicherweise auf die Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers auf den neuesten Stand gebracht (Mir scheinen diese beiden Begriffe synonym zu sein).

Sie hat alle Ausfuhraktivitäten auf Deutscher Seite selbst gemacht, deshalb auch Ihre Erfahrung mit der Lieferantenerklärung / Lieferantenbescheinigung.

Somit war sie selbst beim deutschen Spediteur und hat zuvor diese Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers vom Detuschen Autohändler erhalten.

In diesem formellen Schreiben vom Autohersteller stand, dass das Fahrzeug mit erwähnter Fahrgestellnummer in der EU hergestellt wurde. Weiter stand darin, dass das Auto für den Export in die Schweiz bestimmt ist. Angefordert hat es der Autohändler in Deutschland, nachdem sie ihn darauf hingewiesen hatte.
(Die meisten Süddeutschen Autohändler wissen dies aber, da sie die Ausfuhrformatlitäten für den Kunden als Dienstleistung erledigen).

Der Spediteur in Deutschland hat es dann behalten.

Weiters musste sie beim Spediteur in Deutschland das Ausführgrenzzollamt angeben. In ihrem Fall war es Höchst in Österreich. Es muss einfach ein EU Zollamt sein.

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