Lieferantenerklärung des Herstellers – Lieferantenbescheinigung des Herstellers

Hallo, Anna hat mich freundlicherweise auf die Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers auf den neuesten Stand gebracht (Mir scheinen diese beiden Begriffe synonym zu sein).

Sie hat alle Ausfuhraktivitäten auf Deutscher Seite selbst gemacht, deshalb auch Ihre Erfahrung mit der Lieferantenerklärung / Lieferantenbescheinigung.

Somit war sie selbst beim deutschen Spediteur und hat zuvor diese Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers vom Detuschen Autohändler erhalten.

In diesem formellen Schreiben vom Autohersteller stand, dass das Fahrzeug mit erwähnter Fahrgestellnummer in der EU hergestellt wurde. Weiter stand darin, dass das Auto für den Export in die Schweiz bestimmt ist. Angefordert hat es der Autohändler in Deutschland, nachdem sie ihn darauf hingewiesen hatte.
(Die meisten Süddeutschen Autohändler wissen dies aber, da sie die Ausfuhrformatlitäten für den Kunden als Dienstleistung erledigen).

Der Spediteur in Deutschland hat es dann behalten.

Weiters musste sie beim Spediteur in Deutschland das Ausführgrenzzollamt angeben. In ihrem Fall war es Höchst in Österreich. Es muss einfach ein EU Zollamt sein.

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EU Autohändler

Ein Fahrzeugimport aus dem europäischen Wirtschaftsraum ist mittels EU Autohändler sehr einfach abzuwicklen. Ein seriöser EU Autohändler wird in den meisten Fällen einen grossteil der anfallenden “Arbeit” erledigen. Natürlich wird dieser EU Autohändler für diese Dienstleistung auch einen gewissen Betrag zum effektiven Kaufpreis dazurechnen. In dem Sinne stellt er eine Art Zwischenhändler dar. Ist aber normalerweise kein Problem. Man möchte sich beim Autokauf ja nicht unbedingt um jedes Detail selbst kümmern.

Bei meinem persönlichen Autoimport hat der süddeutsche EU Autohändler so ca. 400 Euro für diese Dienstleistung verlangt. Dafür hat er mit einer deutschen Spedition alle Formalitäten für die Ausfuhr bereitgestellt, die Ausfuhrversicherung für 30 Tage abgeschlossen und die Ausfuhrkennzeichen beschafft. Die Fahrt zum deutschen Binnenzollamt war auch noch drin.

Achtung: Die deutschen Ausfuhrkennzeichen sind zwar 30 Tage lang gültig und das Auto kann in dieser Zeit gefahren werden, aber das Auto ist nur Haftpflicht versichert. Es besteht die Möglichkeit das Auto bereits ab dem Tag der Abholung Vollkasko bei seinem Versicherer zu versichern (Vollkakso, Bonusschutz und Parkschaden).

Es ist sinnvoll wenn der EU Autohändler das deutsche Ausfuhrkennzeichen organisiert, da es dort Schilder bis zu einem Jahr Laufzeit gibt (Schweiz kennt nur die Tagesschilder). Für die Organisation der Ausfuhrkennzeichen benötigt der EU Autohändler dazu eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen / Ausfuhrkennzeichen und eine Einwilligungserklärung, welche vom Käufer unterschrieben werden muss. Weiters braucht der EU Autohändler entweder den Original-Ausweis des Käufers oder eine beglaubigte Ausweiskopie. In meinem Fall hat auch eine normale Passkopie gereicht. Jedenfalls wird der EU Autohändler diese Formulare bereitstellen.

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