Erweiterter Auto Import Informationen Schweiz

Mark hat mir folgende weiteren Detailinformationen zum EU Auto Import in die Schweiz zukommen lassen. Ich werde das umgehend in das Ablaufdiagramm einfliessen lassen.

(Wobei nun ab 1.7.2012 leider auch noch CO2 Abgaben zu bezahlen sind).

 

 

 

 

 

“Hallo, danke für die sehr gute Aufbereitung der Informationen und vor allem für das Ablaufdiagramm. Ohne die enthaltenen Informationen wäre der Import meines Autos wahrscheinlich gescheitert.
Als Dankeschön vielleicht hier zusätzlichen Informationen und Anmerkungen aus meiner Erfahrung (Anfang Juni 2012) als Beitrag zu dieser Seite und vielleicht für eine neue Graphik:
1. Neben der gelben Versicherungskarte wird auch die grüne Versicherungskarte benötigt. Ohne diese wäre das Fahrzeug im Ausland nicht versichert. Normalerweise wird diese schon auf der Zulassungsstelle geprüft. Es kann allerdings, wie bei mir sein und wenn die Zulassungstelle unerfahren ist, dass diese einfach vergessen wird. Continue reading


Liechtenstein übernimmt leider dieselben Schweizer CO2-Vorschriften für Autoimporte

Leider leider, das Fürstentum Liechtenstein übernimmt dieselbn Schweizer CO2-Vorschriften für Autoimporte.

Zuerst dachte ich schon dass Liechtenstein dieses CO2 Gesetz nicht einführt. Da Liechtenstein und die Schweiz im selben Zollgebiet sind hätten sich da allenfalls Autoimport Geschäftsmöglichkeiten aufgetan.

So ist es halt leider so dass Autoimporte für Privatpersonen mit dem neuen CO2 Gesetz schwierig werden – ausser man kauft sich ein kleines Wägelchen… aber ob sich ein Kleinwagen Import immer noch lohnt? Müsste das mal durchrechnen. Bis jetzt waren ja grössere Autos als Direktimport massiv günstiger zu haben.

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CO2 Steuer/Abgabe in Liechtenstein?

Langsam wird’s ernst, auch der Beobachter schreibt zum Thema “CO2 Steuer und Direktimport” in die Schweiz.

Aber was ist mit Liechtenstein?

Abklärungen mit Liechtenstein betreffend Anschluss an den Schweizer Vollzug sind zurzeit am laufen. Liechtenstein plant die Emissionsvorschriften ebenfalls ab 1. Juli 2012 einzuführen. Sollte dies der Fall sein, gilt für eine Zulassung in Liechtenstein derselbe Vollzug wie für eine Zulassung in der Schweiz. Das Liechtensteinische Recht ist aber zurzeit noch nicht beschlossen.

Von dieser CO2 Gesetzeseinführung in Liechtenstein habe ich aber noch nichts gehört. Somit könnte man in Liechtenstein immer noch ein Direktimport ohne die CO2 Abgabe machen?

 

Für die Schweiz gilt auf jeden Fall: Ein Schweizer Privatimporteur muss für seinen importierten Personenwagen, vor der Zulassung auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt, vom ASTRA eine Bescheinigung einholen. Dazu muss er das 13.20A und einen Nachweis über die CO2-Emissionen (zum Beispiel das COC) dem ASTRA einsenden. Das ASTRA erteilt nach allfälligem Bezahlen des Sanktionsbetrags eine Bescheinigung. Erst mit dieser kann der Personenwagen zugelassen werden. Diese Emissionsvorschriften gelten ab 1. Juli 2012. Das ASTRA wird die Formalitäten rechtzeitig bekanntmachen. Es ist geplant allfällige Sanktionen in Rechnung zu stellen.

Das ASTRA plant alle Personenwagen in maximal 10 Arbeitstagen abzurechnen. In der Anfangsphase kann es evtl. zu Verzögerungen kommen. Die Mitarbeiter des ASTRA werden sich sicherlich bemühen einen schlanken und raschen Vollzug gewährleisten zu können.

Die Sache mit Liechtenstein bedarf einer genaueren Klärung. Werde dies gleich angehen.