EU Neuwagen Fahrzeug-Garantie, gesetzliche Gewährleistung und Hersteller Garantie

Welche Garantie-Bestimmungen gelten für EU-Importe?

Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie.

Quelle: http://www.auskunft-auto.de/eu-importe/garantie-eu-import.php

 

EU Neuwagen Direktimport Garantie

Alle importierten Neufahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Werksgarantie bzw. Gewährleistung. Diese Garantie / Gewährleistung gilt europaweit und kann bei jeder beliebig gewählten Vertragswerkstatt des Herstellers in Anspruch genommen werden.

Quelle: http://www.artikel-online.de/Artikel/Auto/eu-neuwagen.aspx

 

Haben Import Fahrzeuge Garantie?

Ein Neuwagen aus dem Ausland Garantie. Er hat genau wie ein inländischer Neuwagen Garantie vom Hersteller. Er unterliegt den Hersteller – Garantie – Bedingungen, die für das Land gelten, in welches er zum Verkauf und Verbleib bestimmt war.

Quelle: http://www.autohaus-kemnitz.de/eu_fahrzeuge.htm#4

 

Garantie für EU-Neuwagen (Direktimport)

Bei der Hersteller-Garantie hat der Erwerber eines EU-Neuwagen keine Nachteile. In der EU sind die Reimporteure verpflichtet, die gesetzlichen Garantieleistungen für die EU-Neuwagen zu erbringen. Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung.

Quelle: http://www.pkwkauf.de/eu-neuwagen.htm

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