Neue CO/2 Abgabe für Autos die nach dem 1. Juli 2012 in Verkehr gesetzt werden (wegen CO2 Emissionen Auto)

CO/2 Abgabe für neue Autos die nach dem 1. Juli 2012 in Verkehr gesetzt werden! Dies da die Schweiz die CO2 Emissionen der neuen Autos senken möchte.

Personenwagen, die nach dem 1. Juli 2012 erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden bezahlen je nach CO/2 Ausstoss eine CO/2 Abgabe. Im März 2011 hat das Parlament beschlossen, Vorschriften über die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen zu erlassen. Im Dezember 2011 hat der Bundesrat die “Verordung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen” verabschiedet. Die Verordnung tritt auf den 1. Mai 2012 in Kraft.
Sie gilt für Personenwagen, die nach dem 1. Juli 2012 erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden.

Was sind die CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen?

Die Schweiz führt im Jahr 2012 CO/2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen ein (Analog EU).

Autoimporteure aus der Schweiz werden darin verpflichtet die CO2-Emissionen von neu in Verkehrt gesetzten Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken.

Dabei hat jeder Importeur einen CO/2 Zielwert, welcher anhand des Durchschnittsgewichts der jeweiligen importierten Fahrezeuge berechnet wird.

Übersteigt der durchschnittliche CO2-Wert eines Autoimporteurs seinen Zielwert, so wird eine Sanktion in CHF fällig, welche anhand der Höhe der Zielverfehlung und der Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge berechnet wird.
Dies bedeutet aber dass ein privater Importeur (Import eines Autos für den Privatgebrauch) hier deutliche Nachteile gegenüber dem professionellen Autoimporteur hat.

Der professionelle Autoimporteur kann einen Durchschnitt bilden (Importautos mit niedrigem und Importautos mit hohem CO/2 Ausstoss ergeben sozusagen eine Nullrechnung).

Eine Privatperson die ein einzelnes Auto importiert hat hier keine Möglicheit einen Durchschnitt zu bilden, da ja nur ein einziges Fahrzeug importiert wird.

Aus meiner Sicht eine ungerechte Sache!

An wen richten sich die CO/2 Vorschriften in der Schweiz?

Die CO2-Vorschriften sind ein angebotsseitiges Instrument und betreffen die Importeure von neuen Personenwagen.
Dabei wird zwischen Gross- und Kleinimporteuren unterschieden.

Kleinimporteure sind Importeure, welche weniger als 50 Fahrzeuge pro Jahr importieren.
Somit also auch Käufer die ihr Fahrzeug selber direkt im Ausland einkaufen und in die Schweiz importieren (Reimport).

Diese Eigenimporteure müssen den Zielwert für jedes Fahrzeug einzeln erreichen. Bei einer allfälligen Überschreitung des CO/2 Zielwerts müssen sie die fällige Sanktion in CHF vor der Zulassung begleichen.

Dazu muss der Eigenimporteur die relevanten Dokumente beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) per Post einreichen.
Stark emittierende Autos können also nicht mit effizienten Autos kompensiert werden.

Kleinimporteure hätten allenfalls die Möglichkeit sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenzuschliessen. Jedoch müssten sie zusammen mehr als 50 Neufahrzeuge importieren um von der Durchschnittsbildung profitieren zu können. Zudem müssten in diesen mindestens 50 neuen Autos auch viele dabei sein die sehr niedrige CO/2 Werte aufweisen damit die Durchschnittszahl niedrig wird.

Braucht man neu spezielle Formulare um das Fahrzeug einlösen zu können?

Auto Kleinimporteure benötigen neu eine Bescheinigung, dass sie die Fahrzeugpapiere dem ASTRA zur Prüfung eingereicht und eine allfällige Sanktionsabgabe bezahlt haben.
Diese Bescheinigung erfolgt mittels Stempel auf dem Schweizer Zoll Formular Prüfungsbericht 13.20A
Auch Fahrzeuge ohne Typengenehmigung müssen die Papiere beim ASTRA zwecks Identifikation des Importeurs einreichen.
Zusätzliche Formulare gibt es aber auch in diesem Fall nicht.

Welches sind die massgebenden CO2-Emissionen?

Die massgebenden CO2-Emissionen sind die CO2-Emissionen, welche in der Typengenehmigung
bzw. im Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) eingetragen sind. Importeure
können die massgebenden CO2-Emissionen aber auch mittels Certificate of Conformity (COC) nachweisen.

Wie werden die Sanktionen berechnet – wie viel muss man künftig bezahlen?

Folgende Sanktionen sind zu entrichten:
Überschreitung Sanktion (in CHF)
Erstes Gramm 7.5
Zweites Gramm 22.5
Drittes Gramm 37.5
Viertes und jedes weitere Gramm 142.5

CO/2 Gesetz Übergangsphase für die Jahre 2012–2014

Für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen werden für die Jahre 2012–2014 fo

CO2 Emission Auto Umweltschutz Landschaft

lgende Anteile der Personenwagenflotte mit den tiefsten CO2-Emissionen berücksichtigt:

  • bis 2012: 65 Prozent
  • bis 2013: 75 Prozent
  • bis 2014: 80 Prozent
  • ab 2015: 100 Prozent

Bei Kleinimporteuren wird die allfällige Sanktion mit diesen Prozentanteilen multipliziert.

Beispiel eines EU Auto-Einzelimports im Jahr 2012

– CO2-Emissionen: 170 g CO2/km
– Leergewicht: 1650 kg
– Zielwert = 130 + 0.0457 × (1650 – 1453) = 139 g CO2/km
– Zielverfehlung = 170 – 139 = 31 g CO2/km
– CO/2 Sanktion in CHF: (1×7.5 CHF + 1×22.5 CHF + 1×37.5 CHF + (31-3)×142.5 CHF)×0.65 = 2637.40 CHF

Weiterführende Informationen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
CO2-Zielwerte für Personenwagen gelten ab Mitte 2012

Energie Schweiz
Energieetikette für Personenwagen – CO2 Zielwerte (Für Einzelimporteure schafft die Sanktion den Ansporn, Personenwagen mit möglichst tiefen CO2-Emissionen zu importieren. Das Bundesamt für Energie hat die häufig gestellten Fragen zu den neuen Vorschriften gesammelt und beantwortet diese in einem PDF-Dokument zum Runterladen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesamtes für Energie)

Auto Schweiz (Vereinigung Schweizer Autoimporteure)
CO2-Vorschriften Personenwagen

Das revidierte CO2-Gesetz und die Ausführungsverordnung treten am 1. Mai 2012 in Kraft. Die Emissionsvorschriften gelten aber erst ab 1. Juli 2012.


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