Ein EU Fahrzeug Eigenimport (Ausfuhr und Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.
Die Schweizer Veranlagungsverfügung für Zoll und Mehrwertsteuer bei einem EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:
Nutzen “Veranlagungsverfügung Automobilzoll und Mehrwertsteuer (MWST)”
Am Schweizer Zoll muss das Importfahrzeug “bezahlt” werden. Hier werden die 8% Mehrwertsteuer (MWST) sowie 4% Automobilzoll fällig.
Als Quittung erhält man eine offizielle Veranlagungsverfügung für den Zoll sowie für die bezahlte Mehrwertsteuer.
Beim Strassenverkehrsamt ( Schweize / Liechtenstein ) müssen diese Veranlagungsverfügungen zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Ausstellende Behörde
Schweizer Grenzzoll
Inhalt Dokumente “Zoll Schweiz Veranlagungsverfügungen Automobilzoll / Mehrwertsteuer”
Angaben zum Versender, die Privatperson oder vielfach auch eine schweizer Spedition z.B. Gondrand am Zoll Romanshorn.
Angaben zum Importeur, die Privatperson mit Heimanschrift
Angaben zum Empfänger, die Privatperson mit Heimanschrift
Die Detailangaben zum Fahrzeug bzw. Auto mitsamt Chassisnummer, Markenschlüssel, Fahrgestellnummer, Packstücke (nicht verpackt) und den Angaben zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Die vom Schweizer Zoll neu zugeteilten Stammnummer für das Auto.
Es handelt sich hierbei um zwei offizielle Verfügungen, somit könnte (weshalb auch immer) die Festsetzung der MWST sowie des Zolls bei der Zollkreisdirektion mittels Rechtsmittel angefochten werden.
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