Lieferantenerklärung des Herstellers – Lieferantenbescheinigung des Herstellers

Hallo, Anna hat mich freundlicherweise auf die Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers auf den neuesten Stand gebracht (Mir scheinen diese beiden Begriffe synonym zu sein).

Sie hat alle Ausfuhraktivitäten auf Deutscher Seite selbst gemacht, deshalb auch Ihre Erfahrung mit der Lieferantenerklärung / Lieferantenbescheinigung.

Somit war sie selbst beim deutschen Spediteur und hat zuvor diese Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers vom Detuschen Autohändler erhalten.

In diesem formellen Schreiben vom Autohersteller stand, dass das Fahrzeug mit erwähnter Fahrgestellnummer in der EU hergestellt wurde. Weiter stand darin, dass das Auto für den Export in die Schweiz bestimmt ist. Angefordert hat es der Autohändler in Deutschland, nachdem sie ihn darauf hingewiesen hatte.
(Die meisten Süddeutschen Autohändler wissen dies aber, da sie die Ausfuhrformatlitäten für den Kunden als Dienstleistung erledigen).

Der Spediteur in Deutschland hat es dann behalten.

Weiters musste sie beim Spediteur in Deutschland das Ausführgrenzzollamt angeben. In ihrem Fall war es Höchst in Österreich. Es muss einfach ein EU Zollamt sein.

Beschreibung Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers

„Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nur für in der EU hergestellte Fahrzeuge mit entsprechender Lieferantenbescheinigung des Herstellers abgestempelt”


6 Responses to Lieferantenerklärung des Herstellers – Lieferantenbescheinigung des Herstellers

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