Merkblätter der Eidgenössischen Zollverwaltung / Oberzolldirektion : Dokumente des Schweizer Zolls für den privaten Import von Strassenmotorfahrzeugen

Import Merkblatt für das Autogewerbe (PDF)

mit diesem Inhalt:

Einfuhr von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen
Allgemeines und Vorgehen beim Grenzübertritt
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Verzollung und Versteuerung)
Verkauf von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen
Veranlagung von Fahrzeugen als Übersiedlungsgut oder Ausstattungsgut
Fahrzeugausweis und Kontrollschilder für eine Fahrzeug-Überführung ins Schweizer Zollgebiet
Erfordernis einer schweizerischen Zulassung
Zulassung von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen mit schweizerischen
Kontrollschildern der provisorischen Immatrikulation mit dem Buchstaben „Z“ (Zoll Nummer)

 

Strassenmotorfahrzeuge

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Inhalt:

Nicht veranlagte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.
Wird eine Veranlagung bei einer Inlandzollstelle gewünscht, stellt die Grenzzollstelle einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Veranlagung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.
Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.

Für die Veranlagung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Rechnung oder Kaufvertrag
  • Fahrzeugausweis
  • Identitätsnachweis
  • Allfälliger Ursprungsnachweis
  • Einfuhrzollanmeldung

Direkt am Zoll muss dann die Mehrwertsteuer (MWST) von momentan 8% sowie die Automobilsteuer von 4% bezahlt werden. Auch die Formulare/Dokumente welche vom Zoll ausgestellt werden sind direkt zu bezahlen.

Ohne Ursprungsnachweis EUR.1 muss auch noch Fahrzeugzoll (ca. CHF 15.- je 100 kg) bezahlt werden. Also so um CHF 250.-

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Schweizer Zollamt Kreuzlingen Autobahn – Konstanz für EU Neuwagen Eigenimport (Telefonische Informationen zu Einfuhr und Kreditkartenzahlung usw.)

Folgende Informationen habe ich im Internet zum Zoll Konstanz (DE:DE004005) – Kreuzlingen Autobahn (CH:CH002621) gefunden. Stand Februar 2011. Dies dient nur zur Grundlage für eigene Recherchen. Bitte selbst noch auf Aktualität überprüfen oder direkt bei der Zollstelle anrufen und nachfragen.

 

Zollbüro Kreuzlingen

Eidg. Zollverwaltung Zollinspektorat Kreuzlingen-Autobahn
Hauptstrasse 2
Postfach
8280 Kreuzlingen 1 / Thurgau

Tel. 071 677 14 14

Ich habe telefonisch beim Schweizer Zoll Kreuzlingen nachgefragt:

  • für den Eigenimport benötigt wird ein EUR.1 Formular (wenn Auto im EU Raum hergestellt wurde)
  • für den Eigenimport benötigt wird die Rechnung des Autokaufs
  • für den Eigenimport benötigt wird die Deutsche Ausfuhrerklärung
  • der Auto Eigenimport kostet 12.5% auf den Deutschen Nettopreis
  • dieser Betrag ist in CHF direkt beim Schweizer Zoll zu bezahlen
  • Kreditkartenzahlung ist in Kreuzlingen NICHT MÖGLICH! Muss also in BAR bezahlt werden
  • Guter Einfuhrzeitpunkt: Unbedingt erst nach 10:00 Uhr morgens! Dann sind viele Lastwagen bereits abgefertigt worden und das Zollamt hat mehr Zeit für den EU Auto Eigenimport von Privatpersonen.
  • Die Öffnungszeiten müssen unbedingt beachtet werden. Also bis allerspätestens 16:30 Uhr kommen.
  • Die Schweizer Einfuhrdeklaration 11.10d muss bei der Autoeinfuhr ausgefüllt werden. Gemäss Aussage des freundlichen Zöllners am Telefon ist dies ein umfangreiches Formular. Kann auch von einer Spedition neben dem Zollamt professionell ausgefüllt werden. Kostet seitens Spedition so ca. um die CHF 100.-
  • Zu beachten: Die Schweizer Zollstelle “Kreuzlingen (Autobahn)” führt auf Schweizer Seite direkt auf die Autobahn – also unbedingt die Autobahnvignette nicht vergessen!
  • Ansonsten seien keinerlei Probleme beim Autoimport via Zollstelle Kreuzlingen zu erwarten.

Gemeinschaftszollanlage (GZA) Kreuzlingen/Tägerwilen

Zollinspektorat Kreuzlingen-Autobahn
Postfach
8280 Kreuzlingen

Tel 071 677 14 14

Handelswarenabfertigung / Oeffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend

Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Grenzwachtposten Kreuzlingen–Autobahn
Postfach
8280 Kreuzlingen

Tel 071 677 14 70

Grenzübergang ist für Personenwagen täglich von 00.00 – 24.00 geöffnet. Kein Grenzübertritt für Radfahrer und Fussgänger.

Wie sind die Oeffnungszeiten vom Autobahnzollamt Kreuzlingen / Konstanz?

Hauptzollamt Konstanz – Autobahn Montag – Freitag
Eingangsabfertigung (Süd-Nord)
– werktags Montag bis Freitag 07.15 bis 18.00 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Ausgangsabfertigung (Nord-Süd)
– werktags Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Zollinspektorat Kreuzlingen – Autobahn Montag – Freitag
Eingangsabfertigung (Nord-Süd)
– werktags Montag bis Freitag 07.00 bis 17.30 Uhr durchgehend
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

Ausgangsabfertigung (Süd-Nord)
– werktags Montag bis Freitag 07.15 bis 17.30 Uhr (Abfahrt bis 18.00 Uhr)
– samstags 08.00 bis 12:00 Uhr

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Schweizer Zollämter Schaffhausen, St.Margrethen, Konstanz für Auto Eigenimport – Informationen und Fragen

Bei zolltechnischen Fragen zum Eigenimport hat mir die Zolldirektion Schaffhausen sehr freundlich und kompetent Auskunft geben können.

Zollkreisdirektion Schaffhausen

Bahnhofstrasse 62
8200 Schaffhausen
Telefon +41 (0)52 633 11 11

 

Der freundliche Zöllner am Telefon hat mich über folgendes Informiert:

  • Autoimport in die Schweiz ist bei jedem grösseren Zollamt möglich.
  • Nicht unbedingt via Fähre über den Bodensee einreisen (Also Friedrichshafen-Romanshorn ist offenbar nicht so ideal)
    ==> Aktualisierung 09/2011: Bin nun selbst mit meinem EU Reimport Auto über den Bodensee gekommen. Die Einfuhr am Zoll Romanshorn ist problemlos möglich! (Corv 09/2011)
  • Bei den ganz grossen Zollämtern wie Schaffhausen oder Basel kann garantiert mit Kreditkarte bezahlt werden.
    Bezahlt werden müssen 8% MWST auf den Nettopreis sowie 4% Automobilsteuer.
    Als Privatperson aber unbedingt die Kreditkarten-Limite prüfen!
  • Er hat mir Kreuzlingen, St. Margrethen oder Schaffhausen empfohlen.
  • Die Grenzzoll-Öffnungszeiten müssen beachtet werden
  • Die Einfuhrdeklaration 11.10d kann man sich schon vorher beschaffen oder dann direkt beim Schweizer Zoll ausfüllen.

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