Internationaler Zulassungsschein

Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der internationale Zulassungsschein bei einem EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:

 

Nutzen Dokument “Internationaler Zulassungsschein”

Dient der EU Neufahrzeug Ausfuhr aus Deutschland und ist obligatorisch. Ohne internationales Ausfuhrkennzeichen lässt der Deutsche Zoll das EU Neufahrzeug nicht ausführen. Es handelt sich offiziell um einen Zulassungsschein für die Teilnahme am Kfz-Verkehr des Inlands für Ausländer und für Deutsche im Ausland.

Gesetzestext: 

§_1   IntKfzV
(Zulassung ausländischer Kraftfahrzeuge)

1 – Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

      a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926 (RGBl.1930 II S.1234) oder

      b) ausländischer Zulassungsschein

ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
2 – Der ausländische Zulassungsschein muß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8.November 1968 (BGBl.1977 II S.809) erforderlichen Angaben enthalten.

 

Ausstellende Behörde

Deutsches Landratsamt, Zulassungsbehörde

 

Inhalt “Internationaler Zulassungsschein”

Bundesrepublik Deutschland – Internationaler Kraftfahrzeugverkehr – Internationaler Zulassungsschein

Internationales Abkommen, Ausstellung des Scheins

Aufgrund des nachgewiesenen Versicherungsschutzes gültig in der Bundersrepublik Deutschland bis tt.mm.jjjj

Angaben zum Import / Export Fahrzeug (Auto) wie Hersteller, Modell, Typ, usw.

 

Beispiel eines “Internationalen Zulassungsscheins”

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Internationaler-Zulassungsschein


Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung

Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der Deutsche Fahrzeugbrief Teil I/II mit Zulassungsbescheinigung dient bei einem EU Auto Direktimport/Reimport folgendem Zweck:

 

Nutzen Formular “Deutscher Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung”

Muss für die EU Neuwagen Ausfuhr aus Deutschland zwingend verwendet werden. Ohne Fahrzeugbrief gibt es beim Deutschen Landratsamt kein Ausfuhrkennzeichen und auch keine obligatorische Ausfurhversicherung kann abgeschlossen werden.

Auch die Schweizer Strassenverkehrsbehörde benötigt diesen original Fahrzeugbrief für die Schweizer Immatrikulation. Das Strassenverkehrsamt behält dann diesen Zulassungsschein zurück wenn der Schweizer Fahrzeugausweis ausgestellt wird.

Wichtig hierbei ist also hauptsächlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, meist als Fahrzeugbrief benannt.

 

Ausstellende Behörde

Deutsches Landratsamt

 

Inhalt Dokument “Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung”

Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (somit also das befristet gültige Ausfuhrkennzeichen).

Datum der Erstzulassung des EU Fahrzeugs

Anzahl der Vorhalter (wird auf 0 sein bei EU Neufahrzeugen)

Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung

Angaben zum Fahrzeug wie Marke, Typ, Variante, Handelsbezeichnung, Codes, Farbe, Hubraum, Nummer der EG Typengenehmigung, Fahrgestellnummer, Chassisnummer, Kraftstoffart, Nennleistung PS/KW, Zulassungsbehörde, Genehmigungsinhaber, internationaler Zulassungsschein

Der Teil II (Fahrzeugbrief) soll nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

 

Beispiel eines “Fahrzeugbriefs mit Zulassungsbescheinigung”

Zulassungsbescheinigung Teil I

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-I-Zulassungsbescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-II-Zulassungsbescheinigung


EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung für die Richtigkeit der Ausfuhrpapiere

Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für einen EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:

 

Nutzen Formular “EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung”

Dient der EU Neuwagen Ausfuhr aus Deutschland. Muss zwingend verwendet werden, hiermit wird die Richtigkeit der Ausfuhrpapiere durch das Binnenzollamt bescheinigt.

 

Ausstellende Behörde

Deutsche Spedition, z.B. DB Schenker, Friedrichshafen

 

Inhalt Dokument “EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung”

Angaben zum EU Auto Ausführer / Exporteur – dies ist der Deutsche Autohändler

Angaben zum Auto Empfänger – dies ist die Privatperson welche das Auto einführt

Bescheinigung für den Fahrzeug Präferenzverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EU/EG) und der Schweiz (oder auch Deutschland, je nachdem woher-wohin die Ausfuhr/Einfuhr stattfindet (Liechtenstein gilt hierbei als Schweiz aufgrund des gemeinsamen Rollraums).

Angaben zum Auto Ursprungsland, Angaben über die Beförderung

Gewicht und Masse des PKW

Ein Sichtvermerk der Zollbehörde – es wird die Richtigkeit der Ausfuhrpapiere bescheinigt. Zudem wird die Fahrgestellnummer physisch kontrolliert. Der Zollbeamte prüft hierbei am Auto selbst ob die Fahrgestellnummer mit den Ausfuhrpapieren übereinstimmt.

 

Beispiel eines “EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung”

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-EUR1-Wahrenverkehrsbescheinigung

Diese EUR.1 Wahrenverkehrsbescheinigung wurde ausgestellt durch die Deutsche Spedition DB Schenker und gestempelt durch das Deutsche Binnenzollamt Friedrichshafen (Bei den Zeppelin Hallen, direkt an der Messe Friedrichshafen).

Bei der Einfuhr in die Schweiz wurde dieses EUR.1 Formular auch benötigt und vom Schweizer Grenzzoll abgestempelt.